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Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizin
Führerscheinuntersuchungen – Anlage V der FeV
Wir führen in unserer Praxis Untersuchungen gemäß Anlage V der FeV durch. Die Bescheinigung wird benötigt
- zum Beantragen und Verlängern von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und
48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Liquidation erfolgt nach GOÄ.
Darüber hinaus erstellen wir in unserer Metjendorfer Arztpraxis Gutachten nach Führerscheinentzug, welche die Fahrerlaubnisbehörde verordnet. Diese Privatleistungen sind abhängig von den Anforderungen. Wir empfehlen, in einem Vorgespräch Umfang und Kosten der Untersuchung mit uns zu besprechen.
Sportboot-Führerscheinuntersuchung
Um auf deutschen Binnengewässern ein Sportboot zu führen, benötigen Sie einen Sportbootführerschein, der eine körperliche Eignung voraussetzt. Diese können wir in unserer Praxis durch eine entsprechende Untersuchung feststellen und bescheinigen.